Generell gibt es bei der Nutzung von Musik im Unterricht, GEMAfrei oder GEMApflichtig, im Unterricht zwei Rechte / Lizenzen zu beachten:
a.) Labelrecht – Die Labels vergeben die Rechte/Lizenzen, damit ein Song/eine Aufnahme in einem Mix (CD oder MP3) eingesetzt werden kann. Diese Lizenz wird von uns als Musikhersteller eingeholt. Du bezahlst sie für die Nutzung im Unterricht indirekt durch den Kauf- oder Abopreis. Der Kauf / das Abo beinhaltet nur das Recht der Audionutzung, nicht das Recht die Musik auch für audiovisuelle Projekte (Videos/Filme) einzusetzen. Dies erfordert eine gesonderte Lizenz.
b.) Verlagsrecht – Die Verlage vertreten die Komponisten und Autoren eines Songs. Für die Nutzung / Aufführung der Musik gibt es zwei relevante Rechte / Lizenzen, die eingeholt werden müssen:
Ergänzung zu a.) GEMA
Bei Nutzung von GEMApflichtiger Musik für öffentliche Aufführung (Unterricht, Hintergrundbeschallung, etc.) muss ein Vertrag mit der GEMA geschlossen werden. Dies geschieht zumeist durch das Studio / den Verein.
Der klassische GEMA-Vertrag beinhaltet nicht die Nutzung der Musik für die audiovisuelle Nutzung (Onlinetraining). Dies muss gesondert abgeschlossen werden.
Bei der Nutzung von Facebook, Instagram oder YouTube für Onlineunterricht gibt es für die Öffentliche Aufführung Generalverträge zwischen der GEMA und den Plattformen, die es den Nutzern von den Plattformen erlaubt, ohne eigenen GEMA-Vertrag live zu unterrichten. Dies beinhaltet keine Speicherung der Filme.
Die Generalverträge mit den Plattformen beinhalten jedoch nicht das Synchronisationsrecht der Verlage! Dies muss, rein rechtlich betrachtet, gesondert angefragt werden. Auch wenn derzeit dieses Recht von den Verlagen nicht aktiv eingefordert wird, ist dies dennoch wichtig zu wissen, um die rechtliche Sachlage einschätzen zu können. Denn: hieraus könnten Ansprüche seitens der Verlage geltend gemacht werden.
Bei GEMAfreier Musik sind die Komponisten und Autoren nicht Mitglieder der GEMA. Dementsprechend fallen für die Öffentliche Nutzung der Musik keine GEMA-Gebühren an. Das Recht zur öffentlichen Aufführung im Live-Unterricht ist im Kauf- / Abopreis mit enthalten.
Der Kauf von GEMAfreier Group Fitness Musik bedeutet jedoch nicht, dass die Musik ohne weitere Lizenzen für Online- / Videoprojekte eingesetzt werden kann. Dies bedarf wie bei GEMApflichtiger Musik einer weiteren Lizenz, wenn dies nicht ausdrücklich mit inkludiert ist.
Die Label- und Verlagsrechte für GEMAfreie Musik liegen zumeist in einer Hand, so dass die Einholung der Rechte für die audiovisuelle Nutzung (Musik & Film) im Gegensatz zu GEMApflichtiger Musik kostengünstig, unkompliziert und schnell erfolgt. Dies ist bei allen GEMAfreien MOVE YA! Mixen der Fall.
Eine Nicht-Mitgliedschaft bei der GEMA sagt nichts über die Professionalität oder das Talent eines Musikschaffenden aus. Insbesondere das GEMAfreie Repertoire von MOVE YA! zeichnet sich durch seinen hohen professionellen Qualitätsstandard aus: abwechslungsreich, tief und breit im Sound, zumeist mit Vocals und Liebe zum Detail produziert.
Für den Unterricht von Group Fitness Kursen gibt es ganz speziell zusammengestellte und abgemischte Musik. Die Musikauswahl erfolgt entsprechend des Kursprofils, so dass der Mix den Spannungsbogen der Stunde hält / gestaltet und dich optimal unterstützt. Die Mixe unterscheiden sich durch Musikgenre, und durch bestimmte Geschwindigkeiten (BPM). Es gibt Compilations mit Einzeltracks oder im 32er Count durchgemixt, so dass du mit dem Beat arbeiten kannst. Dabei kannst du zwischen GEMAfreier und GEMApflichtiger Musik wählen.
Group Fitness Musik kannst du bei MOVE YA! in großer Auswahl als CD, MP3 (Download) oder als Streaming Variante (monatliches Abo per APP mit Zugriff auf viele Mixe inkl. Neuerscheinungen) erwerben. Mehr Infos unter www.move-ya.de.
Du kannst für den Unterricht generell jede Musik, GEMAfrei oder GEMApflichtig, nutzen, die für Unterrichtszwecke/gewerbliche Zwecke lizensiert ist. Dies ist bei speziell für Group Fitness hergestellter Musik von MOVE YA! der Fall.
Die Nutzung von Spotitfy, iTunes, Amazon etc. ist entsprechend deren AGBs nur für den Privatgebrauch und nicht für die gewerbliche Nutzung (Unterricht) lizenziert.
Es ist dementsprechend wichtig, beim Kauf von Musik zu überprüfen, für welchen Zweck die erworbene Musik lizenziert ist. Diese Überprüfung beinhaltet auch, ob es sich um ein reines Audio- oder ein audiovisuelles (Musik & Film) Nutzungsrecht handelt.
Ja , du kannst die APP ausprobieren. Das funktioniert folgendermaßen:
- Um die APP auf iOS-Geräten nutzen zu können benötigst du ein iOS-Gerät mit IOS 12 oder höher
- Um die App auf Android Geräten nutzen zu können benötigst du ein Android-Gerät mit Android 7.0.0 oder höher. (Von der Nutzung mit Smartphones von Huawei oder Honor raten wir ab, da wir eine einwandfreie Nutzung nicht gewährleisten können)
Wenn du häufiger die Meldung erhältst, dass du „das Login-Limit erreicht“ hast kann das hauptsächlich zwei verschiedene Gründe haben:
Grund 1: Du benutzt die App auf mehr als zwei Geräten. Ist das der Fall wird dich die App, sobald du ein drittes Gerät verwendest früher oder später auf einem der anderen beiden Geräte rauswerfen.
Meldest du dich dann auf dem Gerät, wo du rausgeworfen wurdest wieder an, wirst du wieder auf einem der beiden anderen Geräten ausgeloggt.
Solltest du die App einmal deinstalliert haben, dann zählt die App auch die neue Installation, als neues Gerät.
Grund 2 (hauptsächlich iOS/Apple-Produkte): Die App hat ein Kommunikationsproblem mit den Servern. Das kann zum Beispiel durch WLAN-Verbindungen, die sich häufiger neu verbinden oder wechseln entstehen.
Lösung: Tritt dieses Problem bei dir häufiger auf, verwende die App bitte während der Nutzung im Kurs ohne WLAN und ohne mobiles Internet deines Endgerätes. Wenn du das machst, dann weiß die App für die Zeit der Nutzung, dass sie sich gar nicht verbinden muss und du läufst nicht Gefahr rausgeworfen zu werden.
Du stellst WLAN und Mobile Daten/Internet auf deinem iPhone aus, indem du am unteren Bildschirmrand nach oben ziehst. Dort offenbaren sich dann die Symbole für WLAN, mobiles Internet, Bluetooth und den Flugmodus. Dort tippst du auf WLAN und mobiles Internet, sind diese nicht mehr blau hinterlegt, hast du es erfolgreich ausgeschaltet. Hier kannst du es nach dem Kurs auch wieder anschalten.
Du kannst GEMAfreie Musik hierfür benutzen, wenn
a.) die Musik für den gewerblichen Zweck (Unterricht) und für die audiovisuelle Verwendung (Musik & Film) lizenziert ist.
MOVE YA! hat verschiedene Lizenzmodelle entwickelt, mit denen du sowohl Einzel-Filmprojekte als auch per Flatrate unbegrenzt Filmprojekte fürs Onlinetraining lizenzieren kannst.
Für TRAINER/IN und STUDIOS gibt es den Tarif UNLIMITED FREE Music & Film, welcher dir per App Zugriff auf über 140 GEMAfreie Mixe (plus 2-4 Neuerscheinungen im Monat) ermöglicht. Du erhältst damit das Recht, die Musik für folgende Einsätze zu nutzen:
Alle während des aktiven Abos gedrehten Filme sind zeitlich unbegrenzt und weltweit von dir nutzbar. Das Abo ist als 1-Monats, 3-Monats- und 12-Monats-Deal erhältlich.
Bei den Studios wird in die Tarife STUDIO und STUDIO PLUS unterschieden. Der STUDIO PLUS Tarif ermöglicht ein kostenpflichtiges Onlineangebot seitens des Studios und bietet neben dem Musikzugriff per App, den Download der Musik auf externe Datenträger.
Mehr Informationen findest du unter www.move-ya.de/license und www.move-ya.de/online-fitness-training
Du kannst GEMApflichtige Musik hierfür benutzen, wenn
a.) die Musik für den gewerblichen Zweck (Unterricht) lizenziert ist.
b.) das Recht für die öffentliche Aufführung lizenziert ist, indem du
c.) die Synchronisationsrechte eingeholt worden sind. Dies wird derzeit nicht von den Verlagen aktiv überprüft bzw. eingefordert, jedoch sind diese Rechte weder in den Generalverträgen mit der GEMA inkludiert noch haben die Verlage auf dieses Recht verzichtet. Dies bedeutet, dass diese Rechte und die damit verbundenen Ansprüche jederzeit geltend gemacht werden können.
Die Erlaubnis der Labels die Musik für Livestreams zu nutzen, basiert auf der derzeitigen rechtlichen Einschätzung, dass ein Livestream wie eine Livestunde im Studio zu behandeln ist. Auch hier gibt es keine klare, rechtliche Grundlage.
Du kannst GEMApflichtige Musik hierfür benutzen, wenn
a.) die Musik für den gewerblichen Zweck (Unterricht) und für die audiovisuelle Verwendung (Musik & Film) lizenziert ist.
b.) bzgl. der Gebühren für die öffentliche Aufführung, mit der GEMA einen Vertrag geschlossen wurde, der Online-Aufführung und Speicherung der Musik/Filmaufnahme inkludiert.
c.) die Synchronisationsrechte beim Verlag eingeholt worden sind.
Generell gibt es bei der Nutzung von Musik im Unterricht, GEMAfrei oder GEMApflichtig, im Unterricht zwei Rechte / Lizenzen zu beachten:
a.) Labelrecht – Die Labels vergeben die Rechte/Lizenzen, damit ein Song/eine Aufnahme in einem Mix (CD oder MP3) eingesetzt werden kann. Diese Lizenz wird von uns als Musikhersteller eingeholt. Du bezahlst sie für die Nutzung im Unterricht indirekt durch den Kauf- oder Abopreis. Der Kauf / das Abo beinhaltet nur das Recht der Audionutzung, nicht das Recht die Musik auch für audiovisuelle Projekte (Videos/Filme) einzusetzen. Dies erfordert eine gesonderte Lizenz.
b.) Verlagsrecht – Die Verlage vertreten die Komponisten und Autoren eines Songs. Für die Nutzung / Aufführung der Musik gibt es zwei relevante Rechte / Lizenzen, die eingeholt werden müssen:
Ergänzung zu a.) GEMA
Bei Nutzung von GEMApflichtiger Musik für öffentliche Aufführung (Unterricht, Hintergrundbeschallung, etc.) muss ein Vertrag mit der GEMA geschlossen werden. Dies geschieht zumeist durch das Studio / den Verein.
Der klassische GEMA-Vertrag beinhaltet nicht die Nutzung der Musik für die audiovisuelle Nutzung (Onlinetraining). Dies muss gesondert abgeschlossen werden.
Bei der Nutzung von Facebook, Instagram oder YouTube für Onlineunterricht gibt es für die Öffentliche Aufführung Generalverträge zwischen der GEMA und den Plattformen, die es den Nutzern von den Plattformen erlaubt, ohne eigenen GEMA-Vertrag live zu unterrichten. Dies beinhaltet keine Speicherung der Filme.
Die Generalverträge mit den Plattformen beinhalten jedoch nicht das Synchronisationsrecht der Verlage! Dies muss, rein rechtlich betrachtet, gesondert angefragt werden. Auch wenn derzeit dieses Recht von den Verlagen nicht aktiv eingefordert wird, ist dies dennoch wichtig zu wissen, um die rechtliche Sachlage einschätzen zu können. Denn: hieraus könnten Ansprüche seitens der Verlage geltend gemacht werden.
Generell kannst du sowohl GEMAfreie wie GEMApflichtige Musik für Onlinetraining benutzen. Wichtig ist hierbei, für welche Zwecke deine vorhandene Musik lizenziert ist und inwiefern du die entsprechenden Rechte besitzt. Dies steht auf dem Produkt oder in den AGB des Verkäufers.
Ein wichtiger Unterscheidungspunkt ist dabei, ob du die Filme nur live streamst oder speicherst, so dass sie jederzeit abgerufen werden können (On-Demand).